Flexgas Insolvent~ was ist zu tun?

ich bin eine der soll ich nun sagen wenigen, nein vielen, die auch betroffen sind. Zum Jahresende 2012 wollte mich Flexgas nicht zu einem anderen Anbieter wechseln lassen. Das ganze Theater fing damit an. Sie boten mir eine Umstellung der Zahlung von jährlicher Vorauszahlung auf 2-monatlich an. Diese Umstellung erfolgte aber nie. Trotz Emails und diverser Telefonate, bekam ich keine Antwort, es dauerte und dauerte. Ich flog im Dezember (vom 09. – 25.12.) nach Teneriffa in Urlaub (während meines Urlaubes hatte ich auch noch mehrere Mails an Flexgas geschickt) und als ich zurück kam hatte ich die 1. + die 2. Mahnung im Postkasten, ich solle die Vorauszahlung für 2013 von knapp 900€ bezahlen, sonst würde der Betrag eingeklagt. Ich versuchte Flexgas nochmals zu erreichen und bekam keine Antwort. Somit überwies ich den fälligen Betrag. Im März bekam ich dann Post vom Inkassodienst über den fälligen Betrag + Kosten. Ich setzte mich mit Flexgas sowie mit dem Inkasso in Verbindung. Dann bekam ich eine unverschämte Email zurück. Sie würden alles erledigen, das Inkassoschreiben hätte sich überschnitten und erledigt. Überschnitten? Ich habe am 27.12.2012 die Überweisung getätigt und ende März erhalte ich ein Schreiben vom Inkassodienst? Irgendwie kam es mit spanisch vor. Aber nur noch dieses Jahr, dachte ich, und dann bin ich bei einem anderen Anbieter. Dann gab es in den letzten Tagen (12.04.2013) diese Email von Flexgas, Info zu ihrem Vertrag, die wie folgt lautet: „heute informieren wir Sie über einen Eigentümerwechsel bei der FlexGas GmbH. Die Anteile an der Gesellschaft sind zu 100 Prozent an die AKO Capital AG übertragen worden. Ihr Gasanbieter ist damit künftig unabhängig von der FlexStrom Unternehmensgruppe. Das Management hat ebenfalls gewechselt. Das bedeutet für Ihren Gasvertrag: Die Belieferung Ihres Anschlusses ist unverändert sichergestellt. Es ergeben sich keine Änderungen für Ihren Vertrag, die zuletzt mitgeteilten Konditionen bleiben weiterhin für Sie gültig. Fragen zu Ihrem Vertrag beantworten wir natürlich sehr gern. Sie erreichen uns wie bisher unter info@FlexGas.de oder telefonisch unter 01805 – 60 30 70*. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Geschäftsbeziehung mit Ihnen. Freundliche Grüße Ihr FlexGas-Serviceteam“ Ich wurde stutzig, aber erst einmal abwarten, denn tun kann ich nun sowieso noch nichts . Umso tiefer saß der Schock, als ich am Donnerstag Abend gut gelaunt im offenen Cabrio von der Arbeit nach Hause fuhr. Auf WDR2 gab es Nachrichten und die Insolvenz von Flexgas wurde bekannt gegeben. Nein, super und nun? Meine gute Laune war schlagartig hin. Mein ganzes Weihnachtsgeld futsch. Ich dachte mir ~ gleich erst einmal in Ruhe im Internet recherchieren. Das tat ich auch. Ich ging in den Keller und las meinen Gaszähler mit Datum vom 25.04.2013 ab. Somit hatte ich das schon einmal schriftlich, Ich lege mir die letzte Abrechnung von Flexgas dazu. Gut das ich diese jetzt, nach Druck und Androhung eines Rechtsanwaltes, erhalten hatte. Somit habe ich die Daten aus dem letzten Jahr. Flexgas wollte mir ewig keine Abrechnung zuschicken. Hier gibt es den Artikel der Verbraucherzentrale mit den Hinweisen, wie man vorgehen soll, was zu beachten ist und den Links sowie dem Musterbrief. Ich habe alles veranlasst und werde beim Insolvenzverwalter meine Ansprüche gelten machen, auch wenn es nichts bringen sollte, so habe ich aber ein gutes Gefühl wenigstens alles getan zu haben und die Verbrecher nicht damit durchkommen zu lassen. Dennoch ist wenn überhaupt mit einer evtl. Rückzahlung des Betrages oder Teilbetrages (die Hoffnung ist gering bis nichtig) frühestens ab 2017 zu rechnen . Also hier nun die Informationen. Quelle Internet/Verbraucherzentrale NRW.

Was tun, wenn der Versorger nicht mehr liefert

Ob durch Netzsperre oder durch Insolvenz: Wenn Stromanbieter nicht mehr liefern, wirft das viele Fragen auf: Was müssen Kunden tun? Von wem beziehen sie Strom? Verlieren sie ihre Vorauszahlungen? Die Verbraucherzentrale gibt Antworten.

Keine Angst vor Stromausfall

Netzsperre kann ein Grund sein, dass der eigene Versorger nicht mehr liefert, eine weiterer ist dessen Insolvenz. Auf keinen Fall müssen Kunden aber fürchten, plötzlich ohne Elektrizität dazustehen. Kann der Vertragspartner nicht mehr liefern, erhält der Kunde ab diesem Zeitpunkt automatisch – und ohne es an Geräten oder im Haushalt zu merken – den Strom vom örtlichen Grundversorger. Das ist derjenige Anbieter, der vor Ort die meisten Kunden hat, meist sind es die Stadtwerke. Grundversorger sind in solchen Notfällen gesetzlich zur Stromlieferung verpflichtet.

Teurer Ersatz

Die so genannte „Ersatzversorgung“ ist allerdings teuer. Sie erfolgt zu hohen „Allgemeinen Preisen“, so der juristische Fachbegriff, und dauert maximal drei Monate. In dieser Zeit können Verbraucher einen neuen Stromliefervertrag mit einem Anbieter ihrer Wahl abschließen. Tun sie das nicht, bleiben sie automatisch Kunden des Grundversorgers, der sie weiter zu Allgemeinen Preisen bedient. Aber auch ein solches Grundversorgungsverhältnis können Verbraucher jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Es steht ihnen jederzeit frei, mit dem Grundversorger einen besseren Tarif auszuhandeln oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Bei Insolvenz Zahlungen stoppen

Ist der Stromanbieter insolvent, sollten Kunden ihre Zahlungen sofort einstellen beziehungsweise die Einzugsermächtigung widerrufen.

Den alten Vertrag kündigen

Verbraucher müssen zwar nicht um Licht und Wärme fürchten, wenn der Stromanbieter ausfällt, aber sie sollten ihre rechtlichen Beziehungen ordnen. Möglicherweise können sie gegenüber dem bisherigen Lieferanten Ansprüche auf Rückzahlung- oder Schadensersatz geltend machen. Hat der örtliche Netzbetreiber den Stromanbieter abgeklemmt, beendet das nicht automatisch den Vertrag zwischen Stromanbieter und Verbraucher. Stromkunden müssen selbst kündigen, um das Vertragsverhältnis sauber zu beenden. Dazu haben sie auch das Recht. Ein Energieliefervertrag kann nämlich entweder ordentlich gekündigt werden, also unter Beachtung der vertraglich geregelten Kündigungsfristen. Oder der Stromkunde kündigt gemäß Paragraph 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn es unzumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen – das ist auch der Fall, wenn fest steht, dass ein Stromlieferant ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr liefern kann. Dann – oder wenn Stromkunden erfahren, dass sie bereits in der Ersatzversorgung gelandet sind – können sie unverzüglich kündigen.

Bei fraglicher Lage eher abwarten

Wenn ein Lieferstopp nicht sicher ist, man aber aufgrund schlechter Presse zum Beispiel künftige Probleme erwartet, kommt es auf den eigenen Vertrag an. Verträge mit kurzer Restlaufzeit kann man erst auslaufen lassen und gemäß den Vertragsbedingungen kündigen. Auch wer für längere Zeit im Voraus Geld überwiesen hat, sollte abwarten, solange der Anbieter vielleicht weiter liefert – sonst erhält der Kunde sein Guthaben vielleicht nicht zurück. Auch im Zweifelsfall kündigen sollten vor allem solche Verbraucher, die ihren Stromvertrag erst kürzlich abgeschlossen, aber noch nicht bezahlt haben. Auch Geld, das per wirksamer Einzugsermächtigung abgebucht wurde, kann man sich von seiner Bank bis zu acht Wochen nach Belastung des Kontos erstatten lassen. Sollte das Konto trotz Widerruf der Einzugsermächtigung belastet werden, so kann der Kunde sein Geld noch bis zu 13 Monate nach der Belastung von der Bank zurückverlangen.

Erst Frist setzen, dann kündigen

Wenn feststeht, dass der Stromanbieter nicht mehr liefert, kann eine Kündigung ohne Fristsetzung erfolgen. Ist dagegen noch fraglich, ob es zu Lieferproblemen kommt, müssen Kunden ihrem Stromlieferanten eine Frist setzen (Paragraph 314 Absatz 2 BGB). Um sich rechtlich abzusichern, sollten Stromkunden den Lieferanten stets vorsorglich auffordern, ihnen die weitere Belieferung kurzfristig schriftlich zu bestätigen, bevor sie kündigen. Erhalten sie diese Bestätigung nicht, haben sie nach Auffassung der Verbraucherzentrale ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. In unserem Musterbrief sind Aufforderung und Kündigungserklärung enthalten. Kommt keine Bestätigung innerhalb der gesetzten Frist, ist der Vertrag beendet und der Stromkunde kann sich einen neuen Anbieter suchen. Die Kündigung gilt, selbst wenn der frühere Stromanbieter später doch wieder liefern kann.

Guthaben und Schadensersatz einfordern

Nach der Kündigung muss der Stromanbieter innerhalb von sechs Wochen eine Abrechnung schicken und ein etwaiges Guthaben erstatten. Erhalten Kunden keine Abrechnung, sollten sie diese kurzfristig anfordern und notfalls gerichtlich gegen den Anbieter vorgehen, also einen Mahnbescheid beantragen. Ist der Stromanbieter insolvent, rät die Verbraucherzentrale davon allerdings ab. Die Erfolgschancen sind gering, man riskiert nur zusätzliche Prozesskosten. Schließlich haben Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz aus den Paragraphen 280 und 281 BGB, wenn sie nach dem Lieferstopp mehr für Strom zahlen müssen als vertraglich mit dem Anbieter vereinbart. Im Fall einer Insolvenz dürfte aber auch diese Forderung kaum zu realisieren sein.

Zählerstand ablesen

Ist ein Lieferstopp angekündigt, sollten alle betroffenen Stromkunden den Zählerstand ablesen und die Daten dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und dem bisherigen Lieferanten mitteilen. Damit tragen die Verbraucher dazu bei, dass zügig und korrekt abgerechnet werden kann. Wer etwa aus der Presse erfährt, dass ein Lieferant das örtliche Stromnetz ab einem bestimmten Datum nicht mehr nutzen darf, sollte am Vortag ablesen. Ist der Lieferstopp schon eingetreten, sollte man den ungefähren Zählerstand angeben. Auch wer neu abschließt, sollte den Zählerstand am Tag des Lieferbeginns ablesen und dem Netzbetreiber sowie dem neuen Lieferanten mitteilen. Rechtsberatung der Verbraucherzentrale
Individueller Rechtsrat der Verbraucherzentrale NRW bei Problemen mit Energierechnungen und Anbietern. Sollte ich weitere Informationen recherchieren oder erhalten, werden diese hier veröffentlicht. Seid Ihr auch betroffen? Wie seht ihr das. Ihr könnt gern einen Kommentar dazu hinterlassen. Es gibt weitere Informationen. Ich bin nun vom Netzbetreiber von Flexgas angeschrieben worden, dass diese Flexgas zum 24.04.2013 vom Netz genommen haben. und das Sie den Zählerstand benötigen und ich nicht mehr von ihnen, sondern vom Grundversorger (RWE) nun beliefert werden würde. Es war auch ein Informationsschreiben dabei. Einige Tage darauf bekam ich Post von RWE, dass sie mich nun beliefern würden als Grundversorger (3 Monate lange) dann diese Belieferung eingestellt würde. Ich habe nun zwei Möglichkeiten, entweder bleibe ich bei RWE (für diesen Fall waren schon die Verträge beigefügt, man muss diese nur unterschreiben und zurück senden) oder ich entscheide mich für einen anderen Gasanbieter (diese Variante habe ich gewählt). Ich bin ab dem 01.07.2013 nun bei Yellow-Gas. Dort wollte ich eigentlich schon letztes Jahr hin wechseln, aber Flexgas hat mich nicht aus dem Vertrag gelassen zum Jahresende.  Nun werde ich sicherheitshalber RWE anschreiben und sie davon in Kenntnis setzen, dass ab 01.0.72013 Yellow für mich zuständig ist. RWE hat mir auch schon die Abschläge zugeschickt für die Übergangszeit, diese sind echt human. Ich habe nun alles zu meiner Zufriedenheit geregelt und warte nun auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, damit ich meine Ansprüche gelten machen kann. Also ich hoffe bei euch klappt nun auch alles so reibungslos 🙂

Über ntschotschi

Weitere Informationen sind auf den verschiedenen Side´s im Blog unter der jeweiligen Überschrift zu finden & viele verschieden Bilder gibt es unter: http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/1439442 http://www.flickr.com/photos/58635682@N05 Über Kommentare sowie Feedbacks, Anregungen & auch offene und ehrliche Kritik würde ich mich sehr freuen. Also auf geht es zum stöbern & ich wünsche Euch viel Spaß
Dieser Beitrag wurde unter Home abgelegt und mit , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Und wie siehst du das?